Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Haardtrand – Auf dem Kirchberg liegt im Landkreis Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz und umfasst etwa 84 Hektar. Es wurde 1991 ausgewiesen und erstreckt sich über die Gemarkungen von Albersweiler, Birkweiler und Queichhambach, einem Ortsteil von Annweiler am Trifels. Das Gebiet liegt im Übergangsbereich zwischen Pfälzerwald und Rheinebene und zeichnet sich durch eine hohe landschaftliche und ökologische Vielfalt aus. Hier treffen natürliche Lebensräume auf Spuren traditioneller Kulturlandschaft. Durch seine Lage am Haardtrand leistet das Schutzgebiet einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung einer besonders charakteristischen Naturregion im Südwesten Deutschlands.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Südliche Weinstraße |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-153 |
| Fläche | 12,06ha |
| Gründungsjahr | 1991 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 2a5b4e0d-55ca-4254-ae63-0b12f6b70163 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist verboten Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.