Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Haardtrand – Kieferberg liegt im Landkreis Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz und umfasst rund 15,5 Hektar. Es wurde 1990 ausgewiesen und befindet sich westlich der Kernstadt Edenkoben. Das Gebiet zeichnet sich durch eine abwechslungsreiche Mischung aus Weinbergterrassen, Waldrändern, Gebüschflächen und Trockenlebensräumen aus – typische Landschaftselemente des östlichen Gebirgsrandes. Diese vielfältigen Lebensräume bieten zahlreichen Pflanzen- und Tierarten Schutz und zeigen die enge Verbindung von Natur und traditioneller Nutzung. Haardtrand – Kieferberg ist ein wertvoller Bestandteil der ökologischen und kulturellen Landschaft der Region und spiegelt die lange Geschichte einer verantwortungsvollen Landbewirtschaftung wider. Der Kieferberg liegt im Übergangsbereich zwischen bewaldeten Höhen und der offenen Landschaft der Rheinebene. Diese Lage macht ihn zu einem wichtigen Rückzugsraum für verschiedene Tier- und Pflanzenarten. Das Gebiet steht exemplarisch für die typische Natur des Haardtrands – eine reizvolle Verbindung von Wald, Hanglagen und historisch gewachsener Kulturlandschaft.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Südliche Weinstraße |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-149 |
| Fläche | 16,18ha |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 95301dfc-0f58-4c06-9167-4d11701e69f6 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist verboten Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.