Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Haardtrand - Im Erb in Rheinland-Pfalz schützt wertvolle Trockenrasen und besondere Waldrandbiotope. Es ist ein essentieller Lebensraum für seltene Pflanzen und Tiere der Haardtrandregion.
Das Naturschutzgebiet Haardtrand - Im Erb in Rheinland-Pfalz dient der Bewahrung der charakteristischen Naturlandschaft des Haardtrandes. Ein zentraler Schutzzweck ist die Erhaltung seiner einzigartigen Trockenrasen, die als wertvolle Lebensräume für wärmeliebende Pflanzenarten dienen, darunter seltene Orchideen und spezifische Gräser, die an diese Bedingungen angepasst sind. Zudem werden vielfältige Waldrandökosysteme geschützt, welche als wichtige Übergangszonen eine reiche Insektenfauna, verschiedene Reptilienarten und spezifische Vogelpopulationen beherbergen. Das Mosaik aus offenen Flächen und bewaldeten Abschnitten prägt die typische Landschaft dieses Gebiets. Es ist ein bedeutender Rückzugsort für die Artenvielfalt und trägt maßgeblich zur Bewahrung des Naturerbes in der Pfälzerwaldregion bei, sowohl aufgrund seines Eigenwerts als auch seiner essentiellen ökologischen Funktion.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-170 |
| Fläche | 11,51ha |
| Gründungsjahr | 1992 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9e16e173-af91-48f0-9138-5f789e55ad88 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist verboten.
Reiten ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
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Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist verboten Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.