Betreten abseits der Wege ist verboten.
as Naturschutzgebiet Haardtrand – Gottesacker befindet sich im Landkreis Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz. Es ist geprägt durch ein vielfältiges Nutzungsmuster, das Rebflächen unterschiedlicher Bewirtschaftungsintensität umfasst. Zudem zeichnet es sich durch Obstgrundstücke, Gebüsch- und Saumbiotope aus. Ergänzt wird diese einzigartige Landschaft durch Trockenmauern und Weinbergsterrassen, die zur Erhaltung und Entwicklung des Gebiets beitragen.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Südliche Weinstraße |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-119 |
| Fläche | 30,09ha |
| Gründungsjahr | 1989 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 03a0d734-f43e-425c-b105-314afda3aeb3 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.