Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Haardtrand – Geraide liegt in Rheinland-Pfalz und umfasst 23 Hektar am klimatisch begünstigten Ostrand des Pfälzerwaldes. Seit 1991 unter Schutz gestellt, bewahrt es eine vielfältige Kulturlandschaft mit hohem ökologischem Wert. Typisch für das Gebiet sind Weinbergterrassen, Trockenmauern, Obstwiesen, Gebüsche und Waldränder – Elemente, die durch traditionelle Nutzung entstanden sind und heute zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebensraum bieten. Etwa 40 Vogelarten, darunter die Zaunammer, sowie 19 Heuschreckenarten, Amphibien und Reptilien sind hier heimisch. Haardtrand – Geraide steht exemplarisch für das harmonische Zusammenspiel von Natur und Kultur in der Südlichen Weinstraße. Die geschützte Landschaft erzählt von der langen Geschichte menschlicher Nutzung und der besonderen Vielfalt, die daraus entstanden ist.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Südliche Weinstraße |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-151 |
| Fläche | 23,22ha |
| Gründungsjahr | 1991 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 283c0aaf-2d03-46a4-b88e-9846583a0711 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist verboten Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.