Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Haardtrand – Faulenberg in Rheinland-Pfalz umfasst etwa 14 Hektar und wurde 1991 ausgewiesen. Es liegt am südwestlichen Rand der Ortsgemeinde Gleisweiler und bewahrt die typischen naturnahen und kulturlandschaftlichen Elemente der Region. Das Gebiet zeichnet sich durch eine abwechslungsreiche Landschaft aus Weinbergterrassen, Gebüschflächen, Waldrändern und trockenen Biotopen aus. Diese vielfältigen Lebensräume bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten wertvollen Schutz und spiegeln das harmonische Zusammenspiel von traditioneller Nutzung und Naturschutz wider. Haardtrand – Faulenberg ist ein bedeutender Bestandteil der einzigartigen Kulturlandschaft der Südlichen Weinstraße, wo Natur und Geschichte eng miteinander verbunden sind.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Südliche Weinstraße |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-154 |
| Fläche | 15,86ha |
| Gründungsjahr | 1991 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 0f9297c8-2bfb-44c3-8ce7-8ee1aa760432 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist verboten Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.