Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Haardtrand – Auf dem Schoeb in Rheinland-Pfalz wurde 1991 ausgewiesen. Es dient dem Schutz der charakteristischen Pflanzen- und Tiergemeinschaften sowie der Erhaltung der biologischen Vielfalt dieser Naturlandschaft.
Das Naturschutzgebiet Haardtrand – Auf dem Schoeb liegt in Rheinland-Pfalz, angrenzend an den nördlichen Ortsrand von Albersweiler. Im Jahr 1991 unter Naturschutz gestellt, ist dieses Gebiet der Bewahrung der charakteristischen Naturlandschaft des Haardtrands gewidmet. Der primäre Schutzzweck umfasst die Sicherung der dort vorkommenden spezifischen Pflanzen- und Tiergemeinschaften sowie deren Lebensräume. Es trägt maßgeblich zur Erhaltung der biologischen Vielfalt im Landkreis Südliche Weinstraße bei und schützt die ökologischen Funktionen dieses wertvollen Gebiets. Die Ausweisung als Naturschutzgebiet gewährleistet die langfristige Erhaltung eines repräsentativen Ausschnitts der regionalen Natur und ihrer besonderen Merkmale.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Südliche Weinstraße |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-156 |
| Fläche | 29,19ha |
| Gründungsjahr | 1991 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 371f8bda-0fca-4a77-bc31-06714caf02dd |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist verboten Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.