Betreten abseits der Wege ist verboten.
Am Ostrand des Heidelbergs in Rheinland-Pfalz liegt das Naturschutzgebiet Haardtrand – An der Kropsburg. Das 1991 eingerichtete Schutzgebiet erstreckt sich über etwa 31,5 Hektar und bewahrt einen typischen Mischwald mit Edelkastanien, Espen, Traubeneichen und Kiefern. Südwestlich von Sankt Martin und nahe der geschichtsträchtigen Kropsburg gelegen, bietet das Gebiet einen stillen Einblick in die vielfältige Natur am Rand des Pfälzerwaldes. Die besondere Verbindung von naturnaher Landschaft und kulturellem Erbe macht dieses Schutzgebiet zu einem Ort mit Bedeutung und Charakter.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Südliche Weinstraße |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-150 |
| Fläche | 32,78ha |
| Gründungsjahr | 1991 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 3faffd45-8865-4716-9e44-8e3dc656632c |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Es ist verboten Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.