Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Naturschutzgebiet Haardtrand – Am Wingertsberg sichert die artenreiche Flora und Fauna einer einzigartigen Übergangszone. Es bewahrt seltene Lebensräume am Rand des Pfälzerwaldes und die besondere Kulturlandschaft des Wingertsbergs.
Das Naturschutzgebiet Haardtrand – Am Wingertsberg im Landkreis Südliche Weinstraße wurde 1992 eingerichtet, um die wertvollen Lebensräume am östlichen Rand des Pfälzerwaldes zu schützen. Es bewahrt die typische Artenvielfalt des Haardtrandes, einer Übergangszone zwischen Wald und offener Landschaft, die durch ein besonderes Klima geprägt ist. Die Landschaft des Wingertsbergs, ein historisch genutzter Bereich, trägt zur ökologischen und kulturellen Bedeutung bei. Hier finden sich spezifische Pflanzengesellschaften und Tierarten, die an diese einzigartigen Bedingungen angepasst sind. Das Gebiet dient dem Erhalt seltener Trockenrasen, Gebüschsäume und spezifischer Weinberg-Ökosysteme, die wichtige Rückzugsgebiete darstellen.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Südliche Weinstraße |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-168 |
| Fläche | 17,58ha |
| Gründungsjahr | 1992 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | ec46a252-03d0-44ee-b3ec-90d30386cc56 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Säugetiere und Vögel am Bau oder Nestbereich zu fotografieren
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.