Haardtrand - Am Wetterkreuz

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Das Naturschutzgebiet „Haardtrand – Am Wetterkreuz“ in Rheinland-Pfalz bewahrt die einzigartige Landschaft des Haardtrandes. Es schützt die charakteristische Flora und Fauna, geologische Besonderheiten und das historische Wetterkreuz als Kulturdenkmal.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet „Haardtrand – Am Wetterkreuz“ in Rheinland-Pfalz dient dem Schutz eines bedeutenden Abschnitts der Haardtrandzone. Es ist von zentraler Bedeutung für den Erhalt der typischen Lebensräume und Artenvielfalt dieser Übergangsregion zwischen Pfälzerwald und Rheinebene. Hier werden charakteristische Pflanzen- und Tiergemeinschaften, darunter oft seltene und geschützte Arten, bewahrt, die an die speziellen klimatischen und geologischen Verhältnisse angepasst sind. Der Schutzzweck umfasst die Sicherung und Entwicklung von ökologisch wertvollen Biotopen wie Trockenrasen, Gebüsch- und Waldrändern. Darüber hinaus ist das historische „Wetterkreuz“ ein prägendes kulturelles Element innerhalb des Schutzgebietes, das die Geschichte und die traditionelle Nutzung der Landschaft widerspiegelt. Das Naturschutzgebiet gewährleistet den langfristigen Erhalt sowohl der wertvollen Natur als auch dieses geschichtsträchtigen Kulturdenkmals und bietet einen Rückzugsort für die Biodiversität.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten.

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Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Fotografieren und Filmen ist verboten.

Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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