Haardtrand - Am Hinterberg

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Das Naturschutzgebiet 'Haardtrand - Am Hinterberg' schützt wichtige Trockenrasen und einzigartige thermophile Lebensräume. Es bewahrt seltene Pflanzen, darunter Orchideen, und vielfältige Insektenarten, die für die charakteristische Biodiversität der Haardtrandregion stehen.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet 'Haardtrand - Am Hinterberg' bewahrt einen besonderen Abschnitt der Haardtrand-Landschaft, gekennzeichnet durch seine wärmeliebenden (thermophilen) Lebensräume. Hauptzweck ist der Schutz der vielfältigen Trockenrasen sowie ihrer spezialisierten Pflanzen- und Tiergemeinschaften. Dazu zählen seltene Orchideenarten, diverse Insekten, die auf diese spezifischen Bedingungen angewiesen sind, und die einzigartige Flora der Waldränder. Die reiche Artenvielfalt ist das Ergebnis der besonderen geologischen Beschaffenheit und des milden Klimas. Die Schutzbemühungen konzentrieren sich auf den Erhalt dieser offenen Habitate und ihres ökologischen Gleichgewichts, um das langfristige Überleben gefährdeter Arten und der charakteristischen Landschaftsmerkmale des Pfälzerwald-Vorlandes zu sichern. Es bietet die Möglichkeit, das komplexe Zusammenspiel der Natur in einer geschützten Umgebung zu beobachten.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten.

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Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Angeln ist verboten.

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Fotografieren und Filmen ist verboten.

Es ist verboten Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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