Haardtrand - Am Heidelberg

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Das Naturschutzgebiet Haardtrand - Am Heidelberg bewahrt eine vielfältige Kulturlandschaft mit Weinbergen, Obstgrundstücken, Waldrändern und Trockenmauern. Es schützt einzigartige Biotope samt ihrer spezifischen Flora und Fauna.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet Haardtrand - Am Heidelberg schützt eine vielfältige Kulturlandschaft, die von Weinbergen, Obstgrundstücken und naturnahen Waldrändern geprägt ist. Hier finden sich zudem wertvolle Gebüsch- und Saumbiotoptypen sowie historische Trockenmauern und Weinbergsterrassen, die das Landschaftsbild strukturieren. Diese unterschiedlichen Lebensräume bieten einer besonderen Flora und Fauna, die an trockene und warme Standorte angepasst ist, ein Zuhause. Der Schutzbereich bewahrt die ökologische Funktion dieser wertvollen Biotope und ihrer charakteristischen Arten. Es ist ein wichtiges Zeugnis der regionalen Landschaftsgeschichte und -entwicklung, welches selten gewordene Pflanzen- und Tierarten beherbergt und deren Populationen sichern hilft. Die Besonderheit liegt in der Bewahrung der typischen Artenausstattung und der strukturellen Vielfalt dieses Haardtrandbereichs.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist verboten.

Reitaktivitäten

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Reiten ist verboten.

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Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.

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Fotografieren und Filmen ist verboten.

Es ist verboten Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich zu fotografieren

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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