Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Haardtrand – Am Hasenberg liegt im Landkreis Südliche Weinstraße in Rheinland-Pfalz. Der Schutzzweck dieses Gebiets ist die Erhaltung und Entwicklung einer vielfältigen Landschaft, die durch ein Mosaik unterschiedlicher Nutzungsformen geprägt ist. Dazu gehören Rebflächen mit variierender Bewirtschaftungsintensität, Obstgrundstücke sowie Gebüsch- und Saumbiotope. Zudem umfasst das Gebiet Wald- und Waldrandflächen, Trockenmauern und Weinbergsterrassen, die insgesamt zu einer einzigartigen und schützenswerten Landschaft beitragen.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Südliche Weinstraße |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-116 |
| Fläche | 21,72ha |
| Gründungsjahr | 1989 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 72bbd0e0-8fd2-465a-a5ad-e3324ab6b421 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.