Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Schutzgebiet dient der Erhaltung und Entwicklung einer vielfältigen Kulturlandschaft, die durch Rebflächen, Obstgrundstücke und Trockenmauern geprägt ist. Es bietet Lebensraum für seltene Pflanzen- und Tierarten und trägt somit zur biologischen Vielfalt bei. Zudem wird das Gebiet wegen seiner landeskundlichen Bedeutung und besonderen Eigenart geschützt.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Neustadt an der Weinstraße, Kreisfreie Stadt |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-110 |
| Fläche | 7,63ha |
| Gründungsjahr | 1989 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | f40c1af8-0e5a-447f-8ce8-ffca398c0619 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.