Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Gutower Moor und Schöninsel bewahrt den westlichen Inselsee, die Schöninsel und ein angrenzendes Durchströmungsmoor. Es ist ein Lebensraum für Pflanzen und Tiere sowie wichtiger Rastplatz für Gänse und Enten.
Das Naturschutzgebiet Gutower Moor und Schöninsel ist ein bedeutender Naturraum südwestlich von Güstrow. Sein zentraler Schutzzweck ist der Erhalt und die Entwicklung des westlichen Teils des Inselsees, der darin liegenden Schöninsel sowie des angrenzenden Durchströmungsmoores. Dieser besondere Lebensraumkomplex aus Wasserflächen und Feuchtgebieten bietet einer Vielzahl von Pflanzen- und Tierarten eine wichtige Zuflucht. Das Gebiet dient als essenzieller Rast- und Nahrungsplatz für zahlreiche Zugvögel, darunter große Bestände von Gänsen und Enten, was seine Bedeutung für Wasservögel unterstreicht. Das Zusammenspiel von See, Insel und Moor schafft ein dynamisches Ökosystem, das eine reiche biologische Vielfalt und natürliche Prozesse unterstützt. Das Schutzgebiet ist zudem Teil des größeren FFH-Gebietes Inselsee Güstrow, was seinen Wert im europäischen Kontext für den Schutz gefährdeter Lebensräume und Arten hervorhebt.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Landkreis Rostock |
| Fläche | 3,65km² |
| Gründungsjahr | 1993 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 070c954a-e374-4161-a896-10fc50b3b832 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Tauchen ist verboten.
mit Gerät
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
es ist verboten, Tieren nachzustellen oder ihre Nester oder sonstige Brut- oder Wohnstätten zu beschädigen
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.