Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Der Gültzsee schützt einen seltenen mesotrophen See mit einzigartigen Armleuchteralgen und Laichkräutern. Der vielfältige Wald bietet dem Seeadler Lebensraum und ist Teil des Naturparks Nossentiner/Schwinzer Heide.
Das Naturschutzgebiet Gültzsee bewahrt einen einzigartigen mesotrophen See, der seltene Armleuchteralgen und verschiedene Laichkräuter beherbergt. Der umgebende Mischwald mit seinen vielfältigen Beständen aus Kiefern, Erlen, Eschen und Birken bietet einen wichtigen Rückzugsort. Dieser ungestörte Lebensraum ist besonders bedeutsam als Brut- und Nahrungsgebiet für den imposanten Seeadler. Das Gebiet liegt im Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide und ist zudem ein wesentlicher Bestandteil des FFH-Gebiets Paschen-, Langhagen- und Gültzsee sowie des EU-Vogelschutzgebiets Nossentiner/Schwinzer Heide. Seine abgeschiedene Lage trägt maßgeblich zu seinem gut erhaltenen Zustand bei und zeigt die reiche Artenvielfalt Mecklenburg-Vorpommerns.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Landkreis Rostock |
| Fläche | 1,92km² |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | cb725fc8-802e-43b0-a2ef-e05b5c0ff2c1 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide
|
| Webseite | https://www.naturpark-nossentiner-schwinzer-heide.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ziegenhorn 1
19395 Plau OT Karow Deutschland |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
|
| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
es ist verboten, Tieren nachzustellen oder ihre Nester oder sonstige Brut- oder Wohnstätten zu zu beschädigen
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
13. Januar 1997