Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Der Grundlose See bei Ahrensberg schützt einen nährstoffarmen See, ein Moor und den angrenzenden Bruchwald Postbruch. Dieses Gebiet ist ein Refugium für seltene Pflanzen- und Tierarten, die an diese einzigartigen Feuchtbiotope angepasst sind.
Das Schutzgebiet Grundloser See bei Ahrensberg bewahrt eine bemerkenswerte Landschaft im Herzen Mecklenburg-Vorpommerns. Hier finden Sie einen nährstoffarmen See, der für spezielle Wasserpflanzen und wirbellose Tiere von großer Bedeutung ist. Angrenzend daran erstreckt sich ein wertvolles Moor, das Lebensraum für hochspezialisierte Pflanzen wie Torfmoose und seltene Insekten bietet. Ein weiteres Herzstück des Gebiets ist der Bruchwald Postbruch. Dieser Wald zeichnet sich durch Bäume aus, die an dauerhaft feuchte Böden angepasst sind, und beherbergt eine vielfältige Fauna. Die Kombination aus See, Moor und Bruchwald schafft ein Mosaik seltener Biotope, die gemeinsam ein einzigartiges Ökosystem bilden. Der Schutz dieses Naturraums konzentriert sich auf den Erhalt dieser sensiblen Lebensgemeinschaften und ihrer natürlichen Entwicklung.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Mecklenburgische Seenplatte |
| Fläche | 44,93ha |
| Gründungsjahr | 1972 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 6ed8d194-0c89-4f53-90ce-c4162e855de6 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
es ist verboten, Tieren nachzustellen oder ihre Nester oder sonstige Brut- oder Wohnstätten zu zu beschädigen
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.