Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Die Grünzer Berge bewahren einzigartige Trocken- und Halbtrockenrasen sowie Quellfluren an einem Talhang in Mecklenburg-Vorpommern. Sie sind ein wichtiger westlicher Verbreitungspunkt für kontinentale Pflanzenarten.
Die Grünzer Berge im Südosten Mecklenburg-Vorpommerns schützen einen reich strukturierten Talhang im Randowtal. Oberstes Schutzziel ist der Erhalt und die Entwicklung der für die Region einzigartigen Trocken- und Halbtrockenrasen. Vielfältige Saum-, Stauden- und Quellfluren bereichern zudem die ökologische Vielfalt. Diese Landschaft stellt einen wichtigen westlichen Verbreitungspunkt für zahlreiche kontinentale Pflanzenarten dar. Als ausgewiesenes Natura 2000-Gebiet (FFH-Gebiet) bewahren die Grünzer Berge bedeutende europäische Lebensräume. Die Stiftung für Umwelt- und Naturschutz Mecklenburg-Vorpommern verwaltet diesen besonderen Ort. Obwohl der öffentliche Zugang begrenzt ist, ermöglicht ein Weg am nordwestlichen Rand Blicke in diese einzigartige Naturlandschaft und lädt zur stillen Beobachtung ihrer Artenvielfalt ein.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Greifswald |
| Fläche | 28,71ha |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 25ce78f8-549a-4082-8aae-6f35a43df373 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
16. Dezember 1993