Betreten abseits der Wege ist verboten.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Schutzzweck: 62er Biotope; Biotopverbund; geschützte Arten FFH; Geologie/Boden; Eigenart und Schönheit, Landschaftsbild; Grünland
| Ort | Deutschland - Nordrhein-Westfalen - Rheinisch-Bergischer Kreis |
| Fläche | 23,65ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | fd1b80dd-fa94-42ca-9239-5c9165ad4c4c |
| Name und Abteilung |
Rheinisch Bergischer Kreis
|
| Webseite | https://www.rbk-direkt.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Am Rübezahlwald 7
51469 Bergisch Gladbach Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.