Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das "Große Moor" westlich von Wistedt in der Samtgemeinde Tostedt ist seit 1976 als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Bei dem 211 ha großen NSG handelt es sich um ein teilentwässertes Hochmoor. Umgeben von Moorwaldbeständen befinden sich vor allem im zentralen Teil des Schutzgebiets wiedervernässte Handtorfstiche, die seltenen Brut- und Gastvogelarten einen Lebensraum bieten. Die mosaikartige Vegetationsdecke wird noch großflächig von charakteristischen Pflanzenbeständen regenerierender Hochmoore geprägt.
Das Große Moor ist in den Grenzen des NSG seit 2004 nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung bestätigt. In den so genannten FFH-Gebieten werden nach verbindlichen Vorgaben bestimmte Lebensraumtypen bzw. Tier- und Pflanzenarten geschützt, wobei im Großen Moor bei Wistedt vor allem die Lebensraumtypen lebender oder regenerierender Hochmoore wertgebend sind. Darüber hinaus ist das gesamte NSG Bestandteil des vier weitere Moore umfassenden europäischen Vogelschutzgebietes (VSG) „Moore bei Sittensen". Das NSG "Großes Moor und Aueniederung bei Wistedt" ist ein traditioneller Brutplatz des Kranichs und steht darüber hinaus in einem funktionalen Biotopverbund mit den anderen Mooren des VSG.
| Ort | Deutschland - Niedersachsen - Harburg |
| Webseite | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/42943.html |
| Fläche | 2,10km² |
| Gründungsjahr | 1976 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 6e130d2f-22f1-4131-b500-1fb0ccf28af7 |
| Name und Abteilung |
Landkreis Harburg
Untere Naturschutzbehörde |
| Webseite | https://www.landkreis-harburg.de/bauen-umwelt/naturschutz/schutzgebiete-und-schutzobjekte/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Schloßplatz 6
Kreisverwaltung Gebäude B 21423 Winsen (Luhe) Deutschland |
Fauna
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Betreten abseits der Wege ist verboten.
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Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
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Landkreis Harburg - 1. April 2018