Großes Moor und Aueniederung bei Wistedt

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Das "Große Moor" westlich von Wistedt in der Samtgemeinde Tostedt ist seit 1976 als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Bei dem 211 ha großen NSG handelt es sich um ein teilentwässertes Hochmoor. Umgeben von Moorwaldbeständen befinden sich vor allem im zentralen Teil des Schutzgebiets wiedervernässte Handtorfstiche, die seltenen Brut- und Gastvogelarten einen Lebensraum bieten. Die mosaikartige Vegetationsdecke wird noch großflächig von charakteristischen Pflanzenbeständen regenerierender Hochmoore geprägt.

Beschreibung

Das Große Moor ist in den Grenzen des NSG seit 2004 nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung bestätigt. In den so genannten FFH-Gebieten werden nach verbindlichen Vorgaben bestimmte Lebensraumtypen bzw. Tier- und Pflanzenarten geschützt, wobei im Großen Moor bei Wistedt vor allem die Lebensraumtypen lebender oder regenerierender Hochmoore wertgebend sind. Darüber hinaus ist das gesamte NSG Bestandteil des vier weitere Moore umfassenden europäischen Vogelschutzgebietes (VSG) „Moore bei Sittensen". Das NSG "Großes Moor und Aueniederung bei Wistedt" ist ein traditioneller Brutplatz des Kranichs und steht darüber hinaus in einem funktionalen Biotopverbund mit den anderen Mooren des VSG.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Schutzzwecke

owl

Fauna

Kranich

owl

Fauna

Wolf

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Reitaktivitäten

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Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

dtp_campingvehicletrailer_forbidden_regular

Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

dtp_airsport_forbidden_regular

Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

dtp_dronesmodelplanes_forbidden_regular

Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten.

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Baden von Tieren ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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