Großer Inselsberg

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Bei dem Großen Inselsberg handelt es sich um den weithin sichtbaren höchsten Gipfel des westlichen Thüringer Waldes mit überwiegend naturnaher Buchenwald-Bestockung. Das NSG umfasst 142,5 ha, davon 16,7 ha in einer bewirtschaftungs- und pflegefreien Zone (ehemaliges Totalreservat). Es sind die höchst gelegenen natürlichen Rotbuchenwälder im Osten Deutschlands. Die häufig anteilig, teils auch in Reinbeständen vertretene Fichte resultiert aus Aufforstungen, die nach Übernutzung und Verkahlung der Waldbestände ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts vorgenommen wurden. An feuchten und blockschuttreichen Stellen stockt seltener Eschen-Ahorn-Schlucht- und Schatthangwald. Das Gebiet wird vom traditionsreichen Rennsteig gequert.

Beschreibung

Das NSG liegt überwiegend im FFH-Gebiet „Thüringer Wald von Ruhla bis Großer Inselsberg“ sowie in dem Europäischen Vogelschutzgebiet „Thüringer Wald von Ruhla bis Großer Inselsberg“. Es dient u.a. der Erhaltung oder gegebenenfalls Wiederherstellung der großflächigen Hainsimsen-Buchenwälder, der Silikatfelsen und -schutthalden mit ihren artenreichen Kryptogamenfluren sowie der naturnahen Bergbäche. Im Vogelschutzgebiet geht es um die Erhaltung der für diesen Bereich des Thüringer Waldes typischen Nadel-Laubmischwälder und montanen Buchenwälder mit hohem Alt- und Totholzanteil als Lebensraum der Vogelarten Grauspecht, Schwarzspecht, Raufußkauz, Sperlingskauz, Zwergschnäpper und Schwarzstorch, der Felsbildungen als Brutplatz des Uhu sowie der mit dem Wald verzahnten Grünlandkomplexe als Lebensraum der Vogelarten Neuntöter, Rotmilan und Waldschnepfe in einem weitgehend ungestörten, charakteristischen Ausschnitt des Thüringer Waldes.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Reitaktivitäten

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Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Bergaktivitäten

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Klettern ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Toilettengang ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten.

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Tiere füttern ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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