Groß Schauener Seenkette

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

ausgenommen sind das Betreten von Forstflächen für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember eines Jahres, das Betreten von abgeernteten Wiesen- und Weideflächen für den Zeitraum vom 1. Juli bis zum 30. September eines Jahres sowie das Betreten von Eisflächen zur individuellen sportlichen Betätigung

Reitaktivitäten

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Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Wasseraktivitäten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

Auf dem Küchensee ist die Benutzung von drei Angelkähnen oder Ruderbooten gleichzeitig zulässig. Als Einlass- und Liegestelle ist ausschließlich das Flurstück 7/4 der Flur 12 in der Gemarkung Storkow zulässig; Auf dem Alten Wochowsee ist die Benutzung von Angelkähnen oder Ruderbooten zulässig. In der Zeit vom 1. März bis 15. Juli eines jeden Jahres ist das Befahren innerhalb eines 200 m breiten Abstandes zur Insel verboten. Das Anlanden an der Insel ist ganzjährig verboten; Auf dem Großen Schauener See ist die Benutzung von Angelkähnen oder Ruderbooten zulässig. Als Einlass- und Liegestelle ist ausschließlich das Flurstück 39 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Schauen zulässig. Die genannten Einlass- und Liegestellen sind in der topografischen Karte eingetragen.

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Motorisierte Wasserfahrzeuge sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.

Auf dem Küchensee ist die Benutzung von drei Angelkähnen oder Ruderbooten gleichzeitig zulässig. Als Einlass- und Liegestelle ist ausschließlich das Flurstück 7/4 der Flur 12 in der Gemarkung Storkow zulässig; Auf dem Alten Wochowsee ist die Benutzung von Angelkähnen oder Ruderbooten zulässig. In der Zeit vom 1. März bis 15. Juli eines jeden Jahres ist das Befahren innerhalb eines 200 m breiten Abstandes zur Insel verboten. Das Anlanden an der Insel ist ganzjährig verboten; Auf dem Großen Schauener See ist die Benutzung von Angelkähnen oder Ruderbooten zulässig. Als Einlass- und Liegestelle ist ausschließlich das Flurstück 39 der Flur 1 in der Gemarkung Groß Schauen zulässig. Die genannten Einlass- und Liegestellen sind in der topografischen Karte eingetragen.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Betreiben von Modellsport oder ferngesteuerten Modellen verboten

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Pilze sammeln ist vom 1. Januar bis zum 30. Juni verboten.

nichtgewerbliches Sammeln von Pilzen oder Beeren auf Forstflächen im Zeitraum vom 1. Juli bis zum 31. Dezember eines Jahres erlaubt

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Tiere füttern ist verboten.

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Angeln ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.

Das Angeln vom Ufer aus an der Groß Schauener Seenkette ist auf die in § 4 Abs. 2 Nr. 12 benannten Badestellen beschränkt; Angeln vom Boot aus nur auf den Großen Schauener See, den Alten Wochowsee und den Küchensee; Angeln am Küchensee vom Land aus verboten; Angelfischerei an oder auf dem Karrassee verboten

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dtp_designatedpathsplaces_allowed_regular

Baden ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.

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