Gross Rossflue

Wildruhezone

Beschreibung & Karte

Überblick

Die Schweizer Wildruhezonen sind für Säugetiere und Vögel wichtige Gebiete, in denen die Bedürfnisse der Wildtiere im Vordergrund stehen. Sie dienen der Vermeidung übermässiger Störung als Antwort auf die zunehmende Freizeitnutzung. Wildruhezonen dürfen während bestimmten Jahreszeiten - oder in einzelnen Fällen während des ganzen Jahres - nicht oder nur beschränkt für Freizeitaktivitäten genutzt werden. Es gibt rechtskräftige und empfohlene Wild­ruhe­zonen. Rechtskräftige Wildruhe­zonen sind über den Rechtssetzungsprozess ausgeschieden (z.B. kantonales Jagdrecht, kommunale Zonenplanung) und Übertretungen in diesen Gebieten sind strafbar.

Beschreibung

Schutzzeit: 01.12. - 30.04.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist vom 1. Dezember bis zum 30. April verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist vom 1. Dezember bis zum 30. April verboten.

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Drohnen und Flugmodelle sind vom 1. Dezember bis zum 30. April verboten.

Generelles Verhalten

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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