Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Betreten des Gebietes ist nur auf gekennzeichneten Wegen erlaubt.
Die Greifswalder Oie ist ein wichtiges Naturschutzgebiet in der Ostsee. Sie schützt vielfältige Vogelarten und ihre Lebensräume als Brut- und Rastgebiet. Auch Kegelrobben finden hier einen Rückzugsort in ungestörter Natur.
Die Greifswalder Oie ist ein bedeutendes Insel-Naturschutzgebiet in der Ostsee, bekannt für ihre außergewöhnliche Artenvielfalt und ihren ökologischen Wert. Dieses einzigartige Inselökosystem bietet essentiellen Schutz für eine breite Palette von Vogelarten. Sie dient als unverzichtbares Brutgebiet für zahlreiche Seevögel und als wichtiger Rastplatz für Zugvögel auf ihren anspruchsvollen Reisen. Die ungestörten Küstenlebensräume unterstützen diese Vogelpopulationen und tragen maßgeblich zu regionalen und internationalen Schutzbemühungen bei. Über ihre Bedeutung für Vögel hinaus bietet die Greifswalder Oie auch wichtigen Rückzugsraum für Meeressäugetiere. Kegelrobben sind regelmäßige Besucher und nutzen die abgeschiedenen Bereiche der Insel zur Erholung und Jungenaufzucht. Die unverwechselbare Flora und Fauna der Insel, angepasst an die spezifischen Bedingungen einer Ostseeinsel, werden ebenfalls bewahrt, um das einzigartige Naturerbe zu sichern. Ihre ursprüngliche Umgebung ermöglicht wissenschaftliche Beobachtungen und ökologische Forschung, die zu einem tieferen Verständnis der Küstenökosysteme beitragen.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Greifswald |
| Fläche | 2,14km² |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 48c11eba-459d-4b9b-9bfe-1cf43ee7dcd1 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
|
| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Betreten des Gebietes ist nur auf gekennzeichneten Wegen erlaubt.
Radfahren ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Das Anlegen mit Sportgeräten und das Betreten der Insel von diesen aus ist nur im Hafenbereich erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Das Anlegen mit Wasserfahrzeugen und Sportgeräten sowie das Betreten der Insel von diesen aus ist nur im Hafenbereich erlaubt.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Das Anlegen mit Wasserfahrzeugen und Sportgeräten sowie das Betreten der Insel von diesen aus ist nur im Hafenbereich erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
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Paraglider sind verboten.
Segelflieger sind verboten.
Ultraleichtflieger sind verboten.
Feuer ist verboten.
Hunde sind verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Das Beschädigen oder Entnehmen von Pflanzen oder Pflanzenteilen ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
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Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Das Nachstellen und Beunruhigen wildlebender Tiere ist verboten, was auch für das Fotografieren/Filmen gilt, wenn es zu einer Störung führt.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Das Verursachen von Lärm und die Benutzung von Tonwiedergabegeräten ist verboten.
20. Februar 1995