Graureiher-Kolonie

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Die Graureiher-Kolonie ist ein bedeutendes Naturschutzgebiet in Rheinland-Pfalz, bekannt für ihre große Graureiherkolonie. Entlang der Sieg gelegen, schützt es diese Vögel und ihren wichtigen Feuchtlebensraum.

Beschreibung

Die Graureiher-Kolonie ist das größte Naturschutzgebiet im Landkreis Altenkirchen (Westerwald), Rheinland-Pfalz, im Jahr 2001 eingerichtet. Dieses wichtige Gebiet, das sich entlang der Sieg erstreckt, dient vorrangig dem Schutz einer bedeutenden Graureiherkolonie. Die Schutzmaßnahmen konzentrieren sich auf den Erhalt ihrer entscheidenden Brutplätze und der vielfältigen Feuchtlebensräume, die sie unterstützen, darunter Auwälder und Überschwemmungsgebiete. Dies sichert das langfristige Überleben der Reiherpopulation und die ökologische Unversehrtheit der gesamten Flusslandschaft. Das Reservat leistet einen wichtigen Beitrag zum Schutz spezifischer Vogelarten und ihrer komplexen Ökosysteme in der Region Westerwald und unterstreicht die Bedeutung von Flusslebensräumen für die Artenvielfalt.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Reitaktivitäten

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Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Wasseraktivitäten

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.

Verbot gilt im Bereich ab dem westlichen Eckpunkt des Flurstückes 7, Flur 6, Gemarkung Scheuerfeld bis zur Brücke südlich Scheuerfeld beidseitig der Sieg.

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Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.

Verbot gilt im Bereich ab dem westlichen Eckpunkt des Flurstückes 7, Flur 6, Gemarkung Scheuerfeld bis zur Brücke südlich Scheuerfeld beidseitig der Sieg.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Für Hunde gilt Leinenpflicht.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Angeln ist vom 1. April bis zum 31. Juli verboten.

Verbot gilt im Bereich ab dem westlichen Eckpunkt des Flurstückes 7, Flur 6, Gemarkung Scheuerfeld bis zur Brücke südlich Scheuerfeld beidseitig der Sieg.

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Fotografieren und Filmen ist verboten.

Verbot gilt für Säugetiere und Vögel am Bau oder im Nestbereich.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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