Grattenbach

Wildschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Wildschutzgebiete weisen die Landratsämter aus. Dort gelten zeitlich befristete Betretungsverbote und/oder Wegegebote. Zuwiderhandlungen können bestraft werden.

Beschreibung

Zweck der Ausweisung des Wildschutzgebietes Maurach ist der Schutz und die Erhaltung des Rotwildes sowie die Verhütung von Wildschäden durch eine möglichst ungestört durchführbare Rotwildfütterung. Durch die unmittelbare Nähe der Fütterung zum Sanierungsgebiet Blattgraben wurde der Bau eines Wintergatters notwendig. Das Rotwild hat dort somit einen Zwangseinstand während der Fütterungsperiode.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist vom 1. November bis zum 31. Mai verboten.

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