Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Grambower Moor ist ein Hochmoor mit zwei Moorseen, das seit 1994 renaturiert wird. Es ist ein wichtiger Brutplatz für Kraniche und schützt die einzigartige Moorlandschaft mit ihrer speziellen Tier- und Pflanzenwelt.
Das Naturschutzgebiet Grambower Moor in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Hochmoor von besonderer Bedeutung. Einst über Jahrhunderte durch Torfabbau verändert, wird das Gebiet seit 1994 aktiv wiedervernässt und renaturiert. Das Schutzziel ist es, die ökologischen Funktionen dieses wertvollen Lebensraums wiederherzustellen und die typische Flora und Fauna eines intakten Moores zu fördern. Das Moor beherbergt zwei idyllische Moorseen und bietet speziellen Tier- und Pflanzenarten einen wichtigen Rückzugsort. Es ist ein bedeutendes Brutgebiet für Kraniche, die hier ungestörte Bedingungen vorfinden. Die umfassenden Renaturierungsmaßnahmen schaffen die Voraussetzungen für die Entwicklung einer vielfältigen Moorvegetation und tragen zum Klimaschutz bei. Ein Rundweg und ein Moorlehrpfad bieten Interessierten die Möglichkeit, die einzigartige Moorlandschaft und ihre Geschichte kennenzulernen. Eine ergänzende Ausstellung vermittelt zusätzliche Einblicke in die frühere Nutzung des Moores und die aktuellen Schutzbemühungen.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg |
| Fläche | 5,69km² |
| Gründungsjahr | 1939 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 1a56b376-e2f0-45c1-a462-93b7cdab57ae |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
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Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Das Starten und Landen von Flugkörpern jeder Art ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
insbesondere wildlebenden Tiere nachzustellen oder sie zu beunruhigen
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
1. Dezember 1994