Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Verlassen von Wegen ist an Stränden erlaubt, sofern nicht vor Ort durch besondere Kennzeichnung eingeschränkt.
Das Naturschutzgebiet „Goor-Muglitz: Freetzer Niederung und Goor“ in Mecklenburg-Vorpommern schützt wertvolle Niederungslandschaften. Es bewahrt vielfältige Lebensräume und die dort beheimateten Arten.
Das Naturschutzgebiet „Goor-Muglitz: Freetzer Niederung und Goor“ in Mecklenburg-Vorpommern dient dem Schutz einer bedeutenden Niederungslandschaft. Dieses Gebiet ist von entscheidender Bedeutung für den Erhalt seiner einzigartigen Ökosysteme, die vielfältige Lebensräume wie Feuchtwiesen und Uferbereiche umfassen können. Es bietet einen wichtigen Rückzugsort für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten und trägt maßgeblich zur regionalen Artenvielfalt bei. Der natürliche Charakter des Reservats steht im Mittelpunkt seines Schutzes, um ökologische Prozesse aufrechtzuerhalten und die langfristige Gesundheit dieser besonderen Naturumgebung zu sichern. Das Gebiet lädt dazu ein, die Ruhe und Schönheit dieses geschützten Naturerbes zu erleben.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Rügen |
| Fläche | 1,29km² |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9989fed6-23e8-411f-9b2b-4b09d0f49f5b |
| Name und Abteilung |
Biosphärenreservat Südost-Rügen
|
| Webseite | https://www.biosphaerenreservat-suedostruegen.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Circus 1
18581 Putbus Deutschland |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
|
| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Verlassen von Wegen ist an Stränden erlaubt, sofern nicht vor Ort durch besondere Kennzeichnung eingeschränkt.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Gilt für das Fahren und Abstellen von Kraftfahrzeugen und Wohnmobilen.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Das Befahren ist außerhalb betonnter Fahrrinnen verboten. Ausgenommen ist das Befahren der Having, der Kaming und des Zicker Sees mit Segel-, Paddel- und Ruderbooten bei Einhaltung eines Mindestabstandes von 100 m zum Ufer.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Das Befahren ist außerhalb betonnter Fahrrinnen verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
insbesondere wildlebenden Tieren nachzustellen oder sie mutwillig zu beunruhigen
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
Gilt für die Nutzung außerhalb von Gebäuden oder Fahrzeugen.