Betreten abseits der Wege ist vom 15. Mai bis zum 15. Juli verboten.
Das Begehen der Orchideenstandorte ist in der Zeit vom 15.Mai bis 15. Juli nicht zulässig;
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Esslingen, Reutlingen |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000049 |
| Fläche | 1,17km² |
| Gründungsjahr | 1985 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 34882cf9-dfe7-4930-a0d3-60bc6fb30d5c |
| Name und Abteilung |
Biosphärengebiet Schwäbische Alb
Geschäftsstelle |
| Webseite | https://www.biosphaerengebiet-alb.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Biosphärenallee 2 - 4
72525 Münsingen-Auingen Deutschland |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist vom 15. Mai bis zum 15. Juli verboten.
Das Begehen der Orchideenstandorte ist in der Zeit vom 15.Mai bis 15. Juli nicht zulässig;
Radfahren ist verboten.
Es ist verboten, das Schutzgebiet zu befahren.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten Wohnwagen, sonstige Fahrzeuge oder Verkaufsstände aufzustellen.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten, Flüge von Modellflugzeugen mit Verbrennungsmotoren durchzuführen.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
In dem Naturschutzgebiet ist es verboten Pflanzen oder Pflanzenteile einzubringen, zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören; die Entnahme von Handsträußen ungeschützter Blumen ist erlaubt, ebenso die Entnahme von Zweigen und Reisig zur Ausschmückung von Veranstaltungen über die Gemeinde sowie das ortsübliche nichtgewerbliche Sammeln von Pilzen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.