Betreten abseits der Wege ist verboten.
Mit dem rund 640 ha großen Naturschutzgebiet soll der nördliche Teilbereich eines ehemaligen großflächigen Hochmoorkomplexes („Großes Moor bei Barnstorf“) dauerhaft erhalten werden.
Auch wenn der gegenwärtige Zustand aus Sicht des Naturschutzes noch nicht optimal ist und in einigen Teilen auch noch Torfabbau stattfindet, so haben die Flächen ein hohes Regenerationspotenzial. Das Bild des Gebiet wird gegenwärtig maßgeblich bestimmt durch Zwergstrauch-, Wollgras- und Pfeifengrasstadien; am Rande des Moores finden sich darüber hinaus Birken-Moorwälder mit Pfeifengras und Zwergsträuchern. Das Schutzgebiet ist auch heute schon Lebensraum hochmoortypischer Lebensgemeinschaften. Besonders herauszuheben sind seltene und sehr störungsempfindliche Brut- (z. B. Ziegelmelker, Bekassine oder Knäkente) und Gastvögel (z. B. Kranich, Zwergschwan, Singschwan oder Saatgans). Durch ein schutzzielorientiertes Management (z. B. durch Beenden belastender Nutzungen und durch Wiedervernässung) wird der Wert des Gebietes für den Naturschutz in der Zukunft deutlich steigen. Das NSG dient dem Schutz des FFH-Gebietes 055 "Goldenstedter Moor". Zuständig ist der Landkreis Vechta als untere Naturschutzbehörde. Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Niedersachsen - Vechta |
| Webseite | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/41428.html |
| Fläche | 6,37km² |
| Gründungsjahr | 1987 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 3c0e387b-923f-47cf-b6d4-7a3923e98ac8 |
| Name und Abteilung |
ZV Naturpark Wildeshauser Geest
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| Webseite | https://www.wildegeest.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Delmenhorster Str. 6
27793 Wildeshausen Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
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Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
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