Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Görslower Ufer schützt einen zehn Kilometer langen Uferstreifen am Ostufer des Schweriner Sees samt Steilhängen und wertvollen Buchenwäldern. Dieses wichtige FFH-Gebiet bewahrt einzigartige Lebensräume und Arten in Mecklenburg-Vorpommern.
Das Naturschutzgebiet Görslower Ufer bewahrt einen bemerkenswerten, zehn Kilometer langen Abschnitt am Ostufer des Schweriner Sees. Es umfasst den schmalen Uferstreifen sowie die angrenzenden Steilhänge und schützt wertvolle Buchenwälder. Seit seiner Ausweisung im Jahr 1982 trägt dieses Gebiet maßgeblich zum Erhalt vielfältiger Ökosysteme bei. Als nahezu deckungsgleiches FFH-Gebiet ist das Görslower Ufer von europäischer Bedeutung für den Schutz spezifischer Lebensraumtypen und Arten. Es ist ein unverzichtbarer Rückzugsort für Pflanzen und Tiere und sichert die natürliche Schönheit sowie die ökologische Funktion dieser bedeutenden Uferlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Ludwigslust-Parchim, Schwerin, Kreisfreie Stadt |
| Fläche | 50,06ha |
| Gründungsjahr | 1982 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 07fc2f7b-a89f-4bd5-8990-d72a5a769522 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur auf öffentlichen Gewässern erlaubt.
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Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.