Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Schutzgebiet zeichnet sich in weiten Teilen durch den Charakter einer Waldschlucht mit steilen Hängen, umgefallenen Bäumen und ausgewaschenen Felsen aus. Schutzzweck ist die Erhaltung eines artenreichen Laubmischwaldes mit hohem Alt- und Totholzanteil, von Streuobstbeständen mit historischen und einheimischen Obstsorten, nährstoffarmen Glatthaferwiesen, Halbtrockenrasenfragmenten, einem Vorkommen des Kalk-Kleinseggenriedes, verschiedenen Orchideenarten sowie sekundären Kalk-Steilwänden. Das Orchideengebiet befindet sich in einem feuchten Hang und unterscheidet sich damit grundlegend von den für die Region typischen Orchideenwiesen auf trockenem Kalkmagerrasen. Um Schäden durch Trittspuren zu vermeiden, können Pflegemaßnahmen nur im Winter bei Dauerfrost und gefrorenem Boden durchgeführt werden.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Trier-Saarburg, Trier, Kreisfreie Stadt |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7100-261 |
| Fläche | 38,59ha |
| Gründungsjahr | 1995 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 97db0712-fbe0-4c50-b27a-ae1ccdf5bbc0 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Kraftfahrzeuge sind nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.