Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet „Gemeindesee von Langsdorf“ ist geprägt durch den namensgebenden Gemeindesee, ein Waldstück und Offenlandbereiche. Die Offenlandbereiche bestehen aus extensiv gepflegtem Grünland (1-2 malige Mahd pro Jahr) in kleinräumig sehr unterschiedlicher Ausprägung. So findet man magere, wechselfeuchte bis trockene Bereiche. Der „Gemeindesee“ ist ein abgelegener See bzw. Flachwasserteich, der bereits Ende des Mittelalters (15. Jhdt.) durch Anstauung zulaufender Bäche entstanden ist und für die Fastenspeise, das heißt zur Haltung von Fischen, genutzt wurde. Aufgrund seiner naturnahen Entwicklung weist der Teich einen breiten Ufersaum mit seltenen und strukturreichen Pflanzengesellschaften auf. Das Gewässer, die Uferregionen sowie die angrenzenden Grünlandbereiche, Hecken und Waldsäume sind Teil des Ganzjahreslebensraumes der hier zahlreich vorkommenden Amphibien. Das Gewässer selbst ist Laichplatz für Amphibien sowie Brutbiotop und bedeutendes Nahrungsareal für zahlreiche Vogelarten. Während des jährlichen Vogelzuges ist das Gebiet darüber hinaus Rast- und Rückzugsort für viele an Wasser- und Feuchtland gebundene Vogelarten.
| Ort | Deutschland - Hessen - Gießen, Landkreis |
| Fläche | 17,87ha |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | ca621516-3875-40d3-b2ae-1306fbcd51a3 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Gießen
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| Webseite | https://rp-giessen.hessen.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
Reiten ist verboten.
Wassersport ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht in ausgewiesenen Bereichen.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Baden von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.