Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Gehlsbachtal in Mecklenburg-Vorpommern ist ein Naturschutzgebiet. Es bewahrt wertvolle Naturlandschaften und deren vielfältige Ökosysteme, um die Artenvielfalt zu schützen und natürliche Prozesse zu erhalten.
Das Gehlsbachtal in Mecklenburg-Vorpommern ist als Naturschutzgebiet ausgewiesen, um seine einzigartigen Naturwerte zu bewahren. Diese Schutzgebietsausweisung sichert den Erhalt charakteristischer Ökosysteme und der vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt, die hier beheimatet ist. Das Gebiet trägt dazu bei, die natürlichen Dynamiken der Landschaft zu erhalten und bietet essenzielle Lebensräume für zahlreiche Arten. Es spielt eine wichtige Rolle für die ökologische Integrität und die regionale Biodiversität in diesem Teil Deutschlands. Ziel ist es, die Naturschönheit und die ökologischen Funktionen dieses besonderen Ortes für zukünftige Generationen zu bewahren und weiterzuentwickeln.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Ludwigslust-Parchim |
| Fläche | 2,52km² |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9d80e79a-b456-4a73-8eac-d507dd078a15 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Das Befahren ist nur auf der Bundeswasserstraße erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Das Befahren ist nur auf der Bundeswasserstraße erlaubt.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind nur in ausgewiesenen Bereichen erlaubt.
Das Befahren ist nur auf der Bundeswasserstraße erlaubt.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Hunde dürfen nur an der Leine geführt werden.
Tiere füttern ist verboten.
Angeln ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Angeln ist nur als Flug- und Spinnangeln erlaubt. In den entsprechend gekennzeichneten Bereichen ist Angeln nur vom, in Fließrichtung gesehen, rechten Ufer aus zulässig. In Totalreservaten und Watangeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist vom 1. Januar bis zum 31. Dezember verboten.
Das Nachstellen oder Beunruhigen von Tieren ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
9. Oktober 1996