Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Gau-Algesheimer Kopf wurde 1980 eingerichtet. Es bewahrt wertvolle Laubmischwälder und Gebüschformationen sowie deren spezifische Tier- und Pflanzenwelt für den Erhalt natürlicher Lebensräume.
Das Naturschutzgebiet Gau-Algesheimer Kopf, im Jahr 1980 ausgewiesen, widmet sich dem Schutz und dem Erhalt seiner charakteristischen Laubmischwälder und Gebüschformationen. Dieses Gebiet dient als wichtiger Rückzugsort für eine vielfältige Tier- und Pflanzenwelt, die typisch für diese Lebensräume ist. Der Hauptzweck der Unterschutzstellung umfasst die Bewahrung des natürlichen ökologischen Gleichgewichts und die langfristige Sicherung dieser wertvollen Landschaftsausschnitte im Landkreis Mainz-Bingen in Rheinland-Pfalz. Die vielseitige Vegetation trägt zu einer besonderen Natur bei.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Mainz-Bingen |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-028 |
| Fläche | 46,49ha |
| Gründungsjahr | 1980 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | c0ffd079-fca7-4a5b-84b7-9fc7303f6730 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.