Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Schutzgebiet dient der Erhaltung und Entwicklung eines Eichen-Hainbuchenwaldes, der durch kleine Stillgewässer und feuchte Senken geprägt ist. Diese bieten einen wichtigen Lebens- und Teillebensraum für seltene Tiere, insbesondere für Amphibien, und sind zudem ein wertvoller Standort für seltene Pflanzenarten. Ein weiterer Fokus liegt auf der Erhaltung und Entwicklung von Halbtrockenrasen, wärmeliebenden Gebüschzonen, Saumbiotopen sowie extensiv bewirtschafteten Streuobstbeständen, die durch ihre artenreichen Tier- und Pflanzengesellschaften gekennzeichnet sind. Das Gebiet wird zudem aus wissenschaftlichen Gründen geschützt und ist aufgrund seiner Seltenheit und Besonderheit im rheinhessischen Raum von großer Bedeutung.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Mainz-Bingen |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-143 |
| Fläche | 29,47ha |
| Gründungsjahr | 1990 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 3033efb9-7c2b-4bba-a322-3ddc95a8da53 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.