Gans und Rheingrafenstein

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Das Naturschutzgebiet Gans und Rheingrafenstein bewahrt eine einzigartige Porphyr-Felslandschaft mit dem imposanten Rheingrafenstein, dem Gans und dem Haidberg. Es ist ein wertvoller Lebensraum für seltene Pflanzen, Pflanzengesellschaften, Amphibien und Reptilien.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet Gans und Rheingrafenstein in Rheinland-Pfalz wurde 1985 eingerichtet, um eine besondere Naturlandschaft zu schützen. Es zeichnet sich durch seine geologische und morphologische Beschaffenheit aus, die von den markanten Erhebungen Gans und Haidberg sowie der beeindruckenden Porphyr-Felsformation Rheingrafenstein geprägt wird. Das Gebiet ist von großer naturgeschichtlicher Bedeutung und dient als essenzieller Lebensraum. Hier finden sich seltene und bedrohte wildwachsende Pflanzen sowie einzigartige Pflanzengesellschaften. Darüber hinaus beherbergt es gefährdete Tierarten, insbesondere Amphibien und Reptilien, die aus wissenschaftlichen Gründen von besonderem Interesse sind. Die besondere landschaftliche Schönheit und Eigenart des Naturschutzgebietes, das am westlichen Rand von der Nahe begleitet wird, machen es zu einem wichtigen Naturdenkmal.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen vom 1. April bis zum 31. Oktober verboten.

die Nahegewehre sowie die Ufer bis zu einer Länge von 100 m unterhalb der Wehre einschließlich der Inseln

Reitaktivitäten

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Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Luftaktivitäten

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

dtp_fire_forbidden_regular

Feuer ist verboten.

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Bäume fällen oder verletzen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Angeln ist vom 1. April bis zum 31. Oktober verboten.

Angelwettbewerbe

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Baden ist an ausgewiesenen Stellen vom 1. April bis zum 31. Oktober verboten.

in der Nahe

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Fotografieren und Filmen ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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