Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Göppingen |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=929001000005 |
| Fläche | 87,99ha |
| Gründungsjahr | 2000 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 3afce958-0002-4b26-9948-d4dcf58b1c26 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Betreten ist nur auf Wegen erlaubt.
Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Insbesondere ist verboten: die Felsbereiche zu betreten oder dort zu klettern; dies gilt nicht für das Betreten im Bereich der Felsköpfe und deren näheren Umgebung auf von der Gemeinde oder dem Schwäbischen Albverein markierten Wegen
Radfahren ist nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Insbesondere ist verboten: das Gebiet außerhalb befestigter Wege, im Wald außerhalb befestigter Wege von mindestens 2 Metern Breite mit Fahrrädern zu befahren
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Insbesondere ist verboten: zu reiten, ausgenommen auf den in der Detailkarte des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 19.08.1999 als Reitwege gekennzeichneten Wegen
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Übernachten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
14. November 2000