Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
Das Naturschutzgebiet wird charakterisiert durch naturnahe, geophytenreiche Wälder auf Geschiebemergel sowie durch einen landwirtschaftlich genutzten Niederungsbereich. Es befindet sich im Einzugsgebiet der Dumme, des Clenzer Mühlenbachs, des Schnegaer Mühlengrabens und des Schwarzen Bachs. Die Waldflächen setzen sich auf den stark grundwasserbeeinflussten, kalkreichen Standorten und entlang der Fließgewässer aus Erlen- und Birkenbruchwäldern, Erlen-Eschenwäldern und Eichen-Mischwäldern zusammen. Auf etwas ärmeren Standorten dominieren im nördlichen Bereich altholzreiche Buchen- und Buchenmischwälder, lichte Eichenwälder sowie laubholzreiche Kiefernbestände.
| Ort | Deutschland - Niedersachsen - Lüchow-Dannenberg |
| Webseite | https://www.nlwkn.niedersachsen.de/45075.html |
| Fläche | 2,13km² |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 37bd717d-3ab6-4c3e-a19a-8f317a5e7b41 |
| Name und Abteilung |
Naturpark Wendland.Elbe
Qualitätsmanagement |
| Webseite | https://wendland-elbe.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Königsberger Straße 10
29439 Lüchow (Wendland) Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen.
auf Pfaden.
Wintersport ist nur auf ausgewiesenen Flächen erlaubt.
auf unbefestigten land- und forstwirtschaftlichen Wegen.
auf Pfaden.
Kraftfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Straßen erlaubt.
Wassersport ist verboten.
Klettern ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Mineralien und Fossilien sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist nur an ausgewiesenen Stellen erlaubt.
Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg