Radfahren ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Insbesondere ist verboten: den zur Gäßnersklinge parallel verlaufenden Weg (Flurstück Nr. 2623) mit Fahrzeugen jeglicher Art zu befahren.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Neckar-Odenwald-Kreis, Heilbronn, Landkreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=929001000012 |
| Fläche | 13,76ha |
| Gründungsjahr | 1996 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 5812c527-0dbc-4cdb-80fa-c877b710e7ff |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Radfahren ist auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Insbesondere ist verboten: den zur Gäßnersklinge parallel verlaufenden Weg (Flurstück Nr. 2623) mit Fahrzeugen jeglicher Art zu befahren.
Kraftfahrzeuge sind auf ausgewiesenen Wegen verboten.
Insbesondere ist verboten: den zur Gäßnersklinge parallel verlaufenden Weg (Flurstück Nr. 2623) mit Fahrzeugen jeglicher Art zu befahren.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
18. März 1996