Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen vom 1. Februar bis zum 30. Juni verboten.
Insbesondere ist verboten: die engere Schutzzone in der Zeit vom 1. Februar bis 30. Juni jeden Jahres zu betreten
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Rems-Murr-Kreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=929001000074 |
| Fläche | 12,87ha |
| Gründungsjahr | 1989 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 0abb7468-5f7b-4acd-80e8-fe5d44b08f4b |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Stuttgart
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/abt5/ref56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Ruppmannstraße 21
70565 Stuttgart Deutschland |
Betreten des Gebietes ist auf ausgewiesenen Wegen vom 1. Februar bis zum 30. Juni verboten.
Insbesondere ist verboten: die engere Schutzzone in der Zeit vom 1. Februar bis 30. Juni jeden Jahres zu betreten
Reiten ist verboten.
Bespannte Fahrzeuge (Kutschen) sind verboten.
Kraftfahrzeuge sind vom 1. Februar bis zum 30. Juni verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
15. September 1989