Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Fulderaue - Ilmenaue schützt einen wertvollen Abschnitt der Rheinniederung. Es bewahrt die Inseln Fulder Aue und Ilmen Aue mit ihren Wasserflächen als dynamisches Ökosystem im Überschwemmungsbereich des Rheins.
Das Naturschutzgebiet Fulderaue - Ilmenaue umfasst einen bedeutenden Teil der Rheinniederung im Landkreis Mainz-Bingen. Es zeichnet sich durch seine Lage im natürlichen Überschwemmungsbereich des Rheins aus und beherbergt die namensgebenden Inseln Fulder Aue und Ilmen Aue sowie die angrenzenden Wasserflächen. Der Schutzzweck des Gebietes ist die Erhaltung und Entwicklung dieses dynamischen Flussauen-Ökosystems. Hierzu gehört die Bewahrung der charakteristischen Lebensräume, die sich aus dem Wechsel von Hoch- und Niedrigwasser ergeben, und der darin vorkommenden spezialisierten Tier- und Pflanzenarten. Das Gebiet spielt eine entscheidende Rolle für den natürlichen Wasserrückhalt und die ökologische Vielfalt der Flusslandschaft.
| Ort | Deutschland - Rheinland-Pfalz - Mainz-Bingen |
| Webseite | https://berichte.naturschutz.rlp.de/oneo/nsg/NSG-7300-019 |
| Fläche | 3,37km² |
| Gründungsjahr | 1995 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 0868c413-61bc-4398-a49c-13b96ac541e3 |
| Name und Abteilung |
Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz
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| Webseite | https://snu.rlp.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Diether-von-Isenburg-Straße 7
55116 Mainz Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind in ausgewiesenen Bereichen verboten.
Verboten ist es das „Alte Hateraue Lach“ (Sporkenheimer Graben) mit Wasserfahrzeugen aller Art zu befahren.
Tauchen ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Verboten ist es Tiere an ihren Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten aufzusuchen, zu fotografieren oder zu filmen.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.