Froschhauser See

Naturschutzgebiet

Beschreibung & Karte

Überblick

Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.

Beschreibung

Das Naturschutzgebiet "Froschhauser See" soll die Vielfalt der Tier- und Vogelwelt in und um den Froschhauser See schützen. Es soll die vielfältige, weitgehend ungestörte Seeflora und den Schilfgürtel erhalten, den besonderen Artenreichtum der Pflanzenwelt im Streuwiesenbereich bewahren und den Moorkomplex an der Südostecke des Froschhauser Sees schützen.

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Es ist verboten, das Gelände außerhalb der öffentlichen Straßen, privaten Wege oder der von der unteren Naturschutzbehörde markierten Pfade zu betreten. Es ist verboten außerhalb der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen mit Fahrzeugen aller Art (hierzu zählen auch Fahrräder) zu fahren oder diese dort abzustellen. Es ist verboten außerhalb der ausgewiesenen Reitwege zu reiten.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

Ausgenommen von dem Verbot ist nach §5 (1) Nr. 6b der NSG-Verordnung das Baden außerhalb der Schilfzonen und Schwimmblattgesellschaften (die freien Zugänge zum Froschhauser See sind in der Schutzgebietskarte M 1 : 5000 besonders gekennzeichnet).

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Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.

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Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

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Lagern und Biwakieren ist verboten.

Ausgenommen von dem Verbot ist nach §5 (1) Nr. 6a der NSG-Verordnung das Lagern auf der in der Schutzgebietskarte M1 : 5000 besonders gekennzeichneten Teilfläche des Flurstücks Nr. 444.

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Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

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Rauchen ist verboten.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

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Pilze sammeln ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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