Betreten abseits der Wege ist verboten.
Das Naturschutzgebiet Freienholz (Kriegholz) schützt ein altes, strukturreiches Laubwaldgebiet mit vermoorten Abschnitten. Es dient dem Erhalt dieses wertvollen Naturraums, der sich ungestört entwickeln kann.
Das Naturschutzgebiet Freienholz (Kriegholz) bewahrt eine beeindruckende Landschaft mit einem alten, vielfältig strukturierten Laubwald. Besonderer Fokus liegt auf dem Schutz der naturnahen Waldentwicklung, einschließlich feuchter und vermoorter Bereiche, die für eine reiche Artenvielfalt essentiell sind. Dieser Wald ist seit 1957 geschützt und kann sich weitgehend unberührt entfalten, was zu einem ökologisch wertvollen Lebensraum führt. Ein Teilbereich, das Naturwaldreservat Kriegholz, wird zudem für die wissenschaftliche Erforschung der natürlichen Waldprozesse genutzt. Besucher können die geschützten Flächen von einem ausgewiesenen Wanderweg aus erleben und die unberührte Natur bewundern.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Landkreis Rostock |
| Fläche | 59,46ha |
| Gründungsjahr | 1957 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | c294c233-c24d-48a6-8ae4-cfe635cd42ad |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind nur auf öffentlichen Gewässern erlaubt.
Wasserfahrzeuge sind nur erlaubt auf Wasserstraßen
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind nur auf öffentlichen Gewässern erlaubt.
Wasserfahrzeuge sind nur erlaubt auf Wasserstraßen
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
30. März 1961