Betreten abseits der Wege ist verboten.
Landschaftlich reizvolle und charakteristische Strukturen des ehemaligen Rieselfeldes als wesentliche Bestandteile einer historischen Kulturlandschaft; naturnahe Feuchtwälder; Lebensraum einer Vielzahl seltener und z.T. gefährdeter Tier- und Pflanzenarten. (NR: Freiburger Bucht).
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Freiburg im Breisgau, Stadtkreis |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=909001000075 |
| Fläche | 2,56km² |
| Gründungsjahr | 1995 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | d3bfdef1-f600-491d-a8ba-8e76b93e9cf5 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Zelten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
6. Dezember 1995