Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Die Försterhofer Heide schützt eine einzigartige Sanderlandschaft mit wertvollen Sandmagerrasen, Zwergstrauchheide und einem Kesselmoor mit Kolk. Dieses Naturschutzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern ist entscheidend für spezialisierte Flora und Fauna.
Die Försterhofer Heide ist ein bedeutendes Naturschutzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern, südlich von Stralsund gelegen. Es bewahrt einen einzigartigen Ausschnitt einer Sanderlandschaft mit einer Vielzahl besonderer Lebensräume. Hier finden sich ausgedehnte Sandmagerrasen und eine farbenprächtige Zwergstrauchheide, die spezialisierten Pflanzen- und Tierarten wichtige Lebensräume bieten. Ein markantes Kesselmoor mit Kolk bereichert zusätzlich den ökologischen Wert und beherbergt eine einzigartige Feuchtgebietsflora und -fauna. Der gute Zustand dieses Schutzgebiets unterstreicht seine Bedeutung für die Artenvielfalt. Über öffentliche Wege, ausgehend von Zarrendorf und Zitterpenningshagen, ist das Gebiet zugänglich, um seine natürliche Schönheit und ökologische Wichtigkeit zu erleben.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Vorpommern-Rügen |
| Fläche | 83,44ha |
| Gründungsjahr | 1993 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 0b347c64-bc13-493c-a052-308af52760ad |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
|
| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Für Hunde gilt Leinenpflicht.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
25. November 1993