Betreten abseits der Wege ist verboten.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, das Gebiet zu betreten oder mit Fahrrädern zu befahren.
Ein Naturschutzgebiet ist die stärkste großräumige Schutzkategorie. In Deutschland basiert es auf Bundes- und in Österreich auf Landesrecht. Die verbindenden Ziele sind der Erhalt einer ursprünglichen Landschaft, Schutz von seltenen, gefährdeten oder charakteristischen Tieren und Pflanzen und die Bewahrung von Räumen mit besonderem wissenschaftlich-ökologischem Interesse.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Breisgau-Hochschwarzwald |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=909001000035 |
| Fläche | 1,59km² |
| Gründungsjahr | 1999 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 20ad601d-5b27-4ee8-a3d0-2802a35e8661 |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Insbesondere bei Erholung, Freizeit und Sport ist es verboten, das Gebiet zu betreten oder mit Fahrrädern zu befahren.
Radfahren ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Toilettengang ist verboten.
Hunde sind verboten.
Feuer ist verboten.
Rauchen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Angeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Fotografieren und Filmen ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
7. Januar 1999