Betreten des Gebietes ist vom 1. April bis zum 31. Oktober verboten.
Die Straußenlacke und die sie umgebenden Moore sind ein außergewöhnliches Beispiel für eine nacheiszeitliche Landschaft. Der See mit seinen Verlandungszonen zeichnet sich durch eine reiche Schwimmblattvegetation aus, während sich auf den angrenzenden Flächen empfindliche Schwingrasen finden. Naturbelassene Hoch- und Übergangsmoorbereiche sind in diesem Gebiet eng mit extensiv bewirtschafteten, artenreichen Streuwiesen verzahnt.
Das Gebiet ist Teil des FFH-Gebiets „Moor- und Drumlinlandschaft zwischen Hohenkasten und Antdorf“ und gehört zu den größten zusammenhängenden Moorlandschaften im bayerischen Alpenvorland. Bemerkenswert ist die hohe Anzahl an gefährdeten Arten. Allein bei den Pflanzen kommen 95 Arten vor, die auf der Roten Liste Bayern stehen. Beispiele hierfür sind die Weiße Seerose, die Rosmarinheide und das Sumpf-Herzblatt. Um diese einzigartigen Lebensräume und ihre Bewohner zu schützen, ist ein behutsamer Umgang mit dem Gebiet unerlässlich, so dass während der Vegetationsperiode vom 1. April bis 31. Oktober ein generelles Betretungsverbot gilt.
| Ort | Deutschland - Bayern - Weilheim-Schongau |
| Fläche | 56,22ha |
| DtP ID | bb0a1449-d12d-42a3-a790-31a51ded4c4d |
| Name und Abteilung |
Landratsamt Weilheim-Schongau
Umweltschutzverwaltung |
| Webseite | https://www.weilheim-schongau.de |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Pütrichstraße 8
82362 Weilheim i. OB Deutschland |
Flora
Flora
Flora
Betreten des Gebietes ist vom 1. April bis zum 31. Oktober verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wasserfahrzeuge (ohne Motor) sind verboten.
Motorisierte Wasserfahrzeuge sind verboten.
Nutzung von Schwimmhilfe (Surfbretter, Luftmatratze) ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
am Ufer der Straußenlacke
Feuer ist verboten.
Bäume fällen oder verletzen ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.