Feuchtwiesen Schwandorf

Naturschutzgebiet

Allgemeine Informationen

Verantwortliche Organisationen

Regeln

Betretungsverhalten

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Betreten abseits der Wege ist verboten.

Radsportaktivitäten

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Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.

Insbesondere ist es verboten, das Gebiet außerhalb befestigter Wege, im Wald außerhalb befestigter Wege von mindestens 2 Metern Breite, mit Fahrrädern zu befahren.

Motorisierte Aktivitäten

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Kraftfahrzeuge sind verboten.

Ausgenommen Krankenfahrstühle.

Wasseraktivitäten

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Wassersport ist verboten.

Aufenthaltsaktivitäten

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Zelten ist verboten.

Luftaktivitäten

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Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.

Beim Überfliegen des Schutzgebietes während der Vogelbrutzeit vom 15. März bis 31. Juli ist eine Mindesthöhe von 150 Metern einzuhalten.

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Drohnen und Flugmodelle sind verboten.

Generelles Verhalten

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Abfall entsorgen ist verboten.

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Feuer ist verboten.

Insbesondere ist es verboten, außerhalb amtlich gekennzeichneter Feuerstellen Feuer zu machen oder zu unterhalten.

dtp_dogs_forbidden_regular

Hunde sind verboten.

Es ist verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen.

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Pflanzen sammeln ist verboten.

dtp_mushroomcollecting_forbidden_regular

Pilze sammeln ist verboten.

dtp_feedanimals_forbidden_regular

Tiere füttern ist verboten.

dtp_swimming_forbidden_regular

Baden ist verboten.

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Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.

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