Betreten abseits der Wege ist verboten.
| Ort | Deutschland - Baden-Württemberg - Sigmaringen, Tuttlingen |
| Webseite | https://rips-dienste.lubw.baden-wuerttemberg.de/rips/ripsservices/apps/naturschutz/schutzgebiete/steckbrief.aspx?id=939001000308 |
| Fläche | 14,99ha |
| Gründungsjahr | 2017 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | b8e8bd4a-6a21-4586-8013-3c12dc489f8c |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpt/abt5/referat-56/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Konrad-Adenauer-Str. 20
72072 Tübingen Deutschland |
| Name und Abteilung |
Regierungspräsidium Freiburg
Referat 56 - Naturschutz und Landschaftspflege |
| Webseite | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Bissierstraße 7
79114 Freiburg i. Br. Deutschland |
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Radfahren ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Insbesondere ist es verboten, das Gebiet außerhalb befestigter Wege, im Wald außerhalb befestigter Wege von mindestens 2 Metern Breite, mit Fahrrädern zu befahren.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Ausgenommen Krankenfahrstühle.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Luftsport (Starten und Landen) ist verboten.
Beim Überfliegen des Schutzgebietes während der Vogelbrutzeit vom 15. März bis 31. Juli ist eine Mindesthöhe von 150 Metern einzuhalten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Abfall entsorgen ist verboten.
Feuer ist verboten.
Insbesondere ist es verboten, außerhalb amtlich gekennzeichneter Feuerstellen Feuer zu machen oder zu unterhalten.
Hunde sind verboten.
Es ist verboten, Hunde unangeleint laufen zu lassen.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Pilze sammeln ist verboten.
Tiere füttern ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
12. Januar 2017