Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Das Naturschutzgebiet Feuchtgebiet Waidmannslust in Mecklenburg-Vorpommern bewahrt einen wertvollen Niedermoorkomplex am Zusammenfluss von Kleinem Landgraben und Tollense. Es schützt einzigartige Feuchtgebietsflora, Fauna und den entscheidenden Wasserhaushalt.
Das Naturschutzgebiet Feuchtgebiet Waidmannslust in Mecklenburg-Vorpommern ist von großer Bedeutung für den Erhalt eines wertvollen Niedermoorkomplexes. Dieses einzigartige Feuchtgebietssystem befindet sich am westlichen Zufluss des Kleinen Landgrabens in die Tollense. Der Schutzzweck des Gebiets liegt in der Bewahrung und Entwicklung dieser charakteristischen Moorlandschaft, um das langfristige Überleben ihrer spezialisierten Pflanzen- und Tiergemeinschaften zu sichern. Besondere Aufmerksamkeit gilt der Erhaltung des natürlichen Wasserhaushalts, der für die vielfältigen, an diese feuchte Umgebung angepassten Lebensformen unerlässlich ist. Es dient als wichtiger Lebensraum für zahlreiche Arten und trägt maßgeblich zur Artenvielfalt im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bei.
| Ort | Deutschland - Mecklenburg-Vorpommern - Mecklenburgische Seenplatte |
| Fläche | 1,74km² |
| Gründungsjahr | 1996 |
| IUCN Kategorie | IV |
| DtP ID | 9ec58a21-9d54-40e4-8634-4d72fb39e7a3 |
| Name und Abteilung |
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern
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| Webseite | https://www.lung.mv-regierung.de/ |
| Anschrift |
Adresse anzeigen Adresse ausblenden
Goldberger Straße 12b
18273 Güstrow Deutschland |
Betreten des Gebietes ist nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt.
Betreten abseits der Wege ist verboten.
Reiten ist verboten.
Kraftfahrzeuge sind verboten.
Wassersport ist verboten.
Zelten ist verboten.
Lagern und Biwakieren ist verboten.
Camping mit Fahrzeugen und Anhängern ist verboten.
Drohnen und Flugmodelle sind verboten.
Feuer ist verboten.
Pflanzen sammeln ist verboten.
Baden ist verboten.
Lärm (Tonbandgeräte, Abspielgeräte) ist verboten.
13. November 1996